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VG Eich – Menschenfeind, Klima und Naturzerstörer gesucht

Bürgermeisterwahl VG Eich Menschenfeind, Klima und Naturzerstörer gesucht. Fünf Jahre hat CDU Maximilian Abstein gespalten und zerstört

VG Eich – Menschenfeind, Klima und Naturzerstörer gesucht. Fünf Jahre hat CDU Maximilian Abstein gespalten und zerstört. Wer kann es besser?

 

Bei der VERBANDSGEMEINDE EICH (Landkreis Alzey-Worms) ist die Stelle der/des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 01. Februar 2024 neu zu besetzen.

Die Verbandsgemeinde Eich besteht aus 5 Ortsgemeinden mit rund 13.600 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Ortsgemeinde Eich.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 01. Oktober 2023, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Eich für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine(r) der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 15. Oktober 2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerber statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist,
– wer Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
– am Tag der Wahl (01. Oktober 2023) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
– nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
– die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A-16/B2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A-16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 14.08.2023 um 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wähler- gruppen beschränkt werden.

Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen werden erbeten bis zum 04.08.2023 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Eich
–Bürgermeisterwahl–
z.Hd. des Wahlleiters
Hauptstr. 26
67575 Eich

By Alfred Becker

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